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21.02.2019

Wer sich heute als Arzt niederlässt sollte auf eine solide Absicherung seiner Unternehmensrisiken achten. Hier sind die 4 wichtigsten Verträge, auf die ein besonnener Arzt nicht verzichten darf.

 

Vorschriften- Vorschriften – Vorschriften.

Die aktuelle Rechtssprechung legt strenge Regeln für die ärztliche Sorgfaltspflicht fest.  Diagnosefehler, mangelhafte  Dokumentation, fehlende Kontollbefunde oder eine ungenügende Aufklärung des Patienten können zu Schadenersatz-Ansprüchen führen, die die wirtschaftliche Existenz des Arztes, und in der Folge auch die seiner Angestellten, bedrohen oder schlimmstenfalls zerstören können.

Die Berufshaftpflichtversicherung: Sie hilft, berechtigte Forderungen ohne finanzielle Belastung zu erfüllen und unberechtigte Forderungen, ohne hohe Prozesskosten-Risiken, abzuwenden. Praxismitarbeiter sind im Vertrag mit geschützt. Je nach Versicherungsumfang sind unter anderem mit dem Schadensfall anfallende Gerichts- und Anwaltskosten, Kosten für eine Vertretung, Beschädigung oder Abhandenkommen von Patienteneigentum oder auch das Datenschutzrisiko und Schäden an gemieteten Räumlichkeiten mitversichert. Wichtig: Update-Klausel (autom. Bedingungsverbesserungen).

 

Schnell ist es passiert…

Eine elektrische Anlage erzeugt in Ihrer Abwesenheit einen Kurzschluss und verursacht einen Feuer-/Schwelschaden, ein korrodiertes Wasserrohr platzt in der Wand auf. Oder es dringen Nachts Einbrecher auf der Suche nach Geld oder Medikamenten in Ihre Praxis ein und hinterlassen eine Spur der Zerstörung.

Die Inhaltsversicherung. Die Inhaltsversicherung schützt gegen Schäden durch Feuer, Einbruch-Diebstahl oder Leitungswasserschäden, sowie bei Schäden durch Sturm und Hagel Für die gesamte Praxiseinrichtung gilt grundsätzlich das Prinzip der Neuwertversicherung, so dass der Versicherungsnehmer das beschädigte Eigentum zum Neuwert ersetzt erhält. Wichtig: Die Versicherungssumme richtig ermitteln, sonst wir der Schaden nur teilweise ersetzt.

 

 Wann kommt eigentlich der Handwerker? 

Ein Versicherungsschaden an Einrichtung oder Gebäude wird selbstverständlich von der Inhaltsversicherung übernommen. Aber was ist, wenn der Praxis-Betrieb für eine längere Zeit durch Reparaturarbeiten und Wiederbeschaffung nicht mehr möglich ist?

Die Betriebsunterbrechungsversicherung: Nach einem Brand- oder Leitungswasserschaden ist die ordnungsgemäße Aufrechterhaltung des Praxisbetriebes oft für Wochen oder Monate nicht möglich. Der Ersatz der Praxiseinrichtung, notwendige Reparaturen, Wiederherstellung von Daten und Akten sind zum Teil mühselig und langwierig. Die Kosten für Miete, Gehälter oder Kapitaldienste laufen währen dieser Zeit, trotz fehlender Einnahmen, jedoch uneingeschränkt weiter. Diese finanziellen Ausfälle deckt die Bertriebsunterbrechnungversicherung, kurz BU. Die BU-Prämie gilt selbstverständlich als Betriebsausgabe. Wichtig: Selbstbeteiligungen beachten

 

Der Traum vom papierlosen Büro.

Wir alle möchten unseren Alltag sicher gern mit möglichst wenig Papier zustopfen. Vielleicht wg. eines Nachhaltigkeitsgdankens, auf Grund fehlenden Platzes; in der Regel aber zu Gunsten des effizienteren und schnelleren Arbeitens und Informationszugriffs. Deshalb setzen wir auf den Kollegen Computer und ein blitzschnelles Internet.  Aber wir sind dabei oft nicht allein.

Die Cyber-Police: Ein kurzer Klick auf eine infizierte Patienten-Mail oder auch ein geplanter Hacker-Angriff. Ihre EDV-Daten sind gesperrt oder schlimmstenfalls unwiederbringlich zerstört. Etwa 50 % der registrierten Zwischenfälle entfallen auf diese beiden Arten von unberechtigten Datenzugriffen. Oder: Ein Mitarbeiter verliert einen Datenträger mit sensiblen Patientendaten. Sie sind gesetzlich verpflichtet, umgehend alle Betroffenen zu informieren. Werden diese Patienten Ihnen zukünftig noch vertrauen? Aus einem Cyber-Zwischenfall können hohe, bis zu sechsstellige Schadensummen resultieren. Die sog. Cyber-Police ersetzt Ihnen die finanziellen Eigen- und Fremdschäden sowie die Kosten einer möglichen Betriebsunterbrechung. Auch die Versorgung mit einer Sofort-Notfallhilfe durch einen spezialisierten Krisendienstleister ist versichert.

 

Eine unabhängige und umfassende Beratung schützt vor harten finanziellen Verlusten oder sogar Existenzbedrohung. Alles-in-Einem, Rundum-Schutz, Fix und Fertig-Lösungen bieten oft soliden Grundschutz, können aber mit individuellen angepassten Konzepten nicht mithalten. Rundum-Sorglos-Policen bieten zum Teil Schutz gegen Risiken, die „noch“ nicht versichert werden müssen oder es fehlen Bausteine, die der jeweilige Anbieter auf Grund mangelnder Expertise nicht versichern kann oder möchte. Ein erfahrener Versicherungsmakler mit Zugriff auf etablierte Spezialversicherer kann in diesem Fall helfen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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